Einbau von Aufzügen und Rolltreppen im Stadthof Hanau
Magistrat der Stadt Hanau · Hanau, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Hanau vergibt den Einbau von Förderanlagen (Aufzüge und Rolltreppen) in das Gebäude des Stadthofes Hanau. Das 1957 errichtete Warenhaus wird zum multifunktionalen Stadthof mit Ladengeschäften, Gastronomie, Ausstellungs- und Büroflächen umgebaut. Die Bewerbungsfrist endet am 29. September 2026, Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Einbau von Förderanlagen (Aufzüge und Rolltreppen) in das Gebäude des Stadthofes Hanau
Qualifikation
Der Auftraggeber prüft gemäß § 16b EU Abs. 1 VOB/A für den Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ob zwingende Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 und 4 VOB/A, § 123 Abs. 1 und 3 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A, § 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, prüft der Auftraggeber weiter, ob gemäß § 6f EU VOB/A, § 125 GWB wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen wurden. Die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB finden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens Anwendung. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der von dem Bieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft mit Präqualifikationsnummer nachgewiesenen Präqualifikation im PQ-Verzeichnis. Alternativ erfolgt die Eignungsprüfung anhand der eingereichten Unterlagen, namentlich der Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung (Nr. 2 der Vergabeunterlagen), der Erklärung zur Bietergemeinschaft (Nr. 3 der Vergabeunteralgen), der Verpflichtungserklärung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Nr. 4 derVergabeunterlagen), der Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Nr. 5 der Vergabeunterlagen) und der Verpflichtungserklärung HVTG (Nr. 6 der Vergabeunterlagen).
Lose
1 LosIm Zentrum der Stadt Hanau befindet sich das 1957 errichtete (Laden-) Gebäude des Warenhauskonzerns Galeria S.à r.l. & Co. KG (ehemals Galeria Karstadt Kaufhof GmbH), das nach deren Nutzungsaufgabe im Eigentum der Stadt Hanau steht und von ihr zum "Stadthof Hanau" fortentwickelt werden soll. In dem Gebäude sollen Ladengeschäfte, Gastronomie, Ausstellungs- und Aufenthaltsflächen sowie Büros untergebracht werden. Daher beabsichtigt der Auftraggeber, das Gebäude des Stadthofes Hanau zu modernisieren und zu revitalisieren und zu diesem Zweck die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über den Einbau von Förderanlagen (Aufzüge und Rolltreppen) in das Gebäude des Stadthofes Hanau (nachfolgend "Leistungen"). Diese bilden die einen Teil der erforderlichen Gewerke zur Modernisierung und Revitalisierung des Stadthofes Hanau. [SH2.1] Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Nr. 8 der Vergabeunterlagen). Grundlage der Leistungserbringung sind das Leistungsverzeichnis (Nr. 8 der Vergabeunterlagen), die Besonderen Vertragsbedingungen (Nr. 9 der Vergabeunterlagen) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung. Mit dem Vergabeverfahren soll ein fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Auftragnehmer ausgewählt werden, der die verfahrensgegenständlichen Leistungen wirtschaftlich, ordnungsgemäß und termingerecht erbringt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird gemäß 16d EU Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gemäß § 16d EU Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im hier durchzuführenden Vergabeverfahren wegen des Umfangs und der Eigenart der zu erbringenden Bauleistungen allein aufgrund des in dem Leistungsverzeichnis (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) angegebenen Gesamtpreises einschließlich eines gewährten Nachlasses in EUR (brutto) als maßgeblichem Zuschlagskriterium.