Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für PKW, Transporter, Motorrad und Kleintransporter
Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V. · Berlin, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Abschnitt 2.1.3. - Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 875 000,00 EUR
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Zusammenfassung
Die Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V. beauftragt die Durchführung von sechs verschiedenen Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Die Leistungen umfassen ein‑tägige, zweitägige und dreitägige Seminare für PKW, Transporter, Motorrad und Kleintransporter. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 28. August 2026.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.
Qualifikation
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Bestechlickeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechlichkeit und Bestehung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung (auch in Verbindung mit ausländischen oder internationalen Bediensteten) sowie die Bestechung ausländischer Abgeordeneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. § 123 Nr. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbaren Verfahrens, auch wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB § 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). § 56 Abs. 2 und 3 VgV — (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Lose
1 LosGegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Die Seminare werden praktisch umgesetzt als — eintägiges Fahrsicherheitstraining "PKW- und Transporter-Fahrer/innen"; — dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW"; — zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW"; — dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad"; — zweitägiges Grundseminar "Kleintransporter sicher fahren"; — dreitägiges Grundseminar "Sicheres Fahren mit E-Fahrzeugen".
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost185%
Preis pro Stunde
- cost45%
Höhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten