Durchführung von Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein · Molfsee, Deutschland · TED
- 20. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 18. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Treevolution.de GmbH · €293k
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Zusammenfassung
Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein beauftragt die Durchführung von Baumkontrollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf ihren rund 40.000 Hektar Land. Die Leistung umfasst die Kontrolle von Bundesstraßen, Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen, Wander- und Waldwegen und wird in drei Lose (Mitte, Ost, West) zu je einem Jahr Laufzeit aufgeteilt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 293.115 EUR.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Treevolution.de GmbH
Auftragswert
€293k
Zuschlag am
18. Aug. 2026
Beschreibung
Der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein obliegt als Grundstückseigentümerin von ca. 40.000 Hektar die Verkehrssicherungspflicht an Straßen verschiedener Kategorien. Diese beinhalten Bundesstraßen, Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen, Wanderwege, Feld- und Waldwegen.
Lose
3 LoseDer Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price50%
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality50%
ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
- price50%
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
- price50%
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)