Durchführung vertraulicher Anhörungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission) · Berlin, Germany · TED
Zeitplan
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beabsichtigt, 14 Fachleute (Rechtsanwälte oder Psychotherapeuten) zu beauftragen, die vertrauliche Anhörungen von Betroffenen und Zeugen in ganz Deutschland durchführen. Jeder Auftragnehmer muss mindestens zwei Anhörungen pro Monat leisten, sodass jährlich etwa 400 Anhörungen geplant sind. Die ersten Verträge laufen bis zum 31. Dezember 2027, mit der Möglichkeit einer jährlichen Verlängerung bis maximal 31. Dezember 2030.
VergabeHero-Einschätzung
Die Bundeskommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sucht 14 Einzelpersonen, die als vertrauliche Interviewer tätig werden. Gesucht werden Rechtsanwälte und Psychotherapeuten, die in verschiedenen Regionen Deutschlands jeweils mindestens zwei Gespräche pro Monat führen, um insgesamt rund 400 Anhörungen pro Jahr zu ermöglichen. Die Aufträge werden zunächst bis Ende 2027 vergeben und können bis 2030 verlängert werden. Die Vergabe erfolgt dezentral, sodass die Betroffenen wohnortnah betreut werden können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Aufarbeitungskommission)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Qualifikation
2 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO
- Vollständige Vorlage aller geforderten Erklärungen
Eignungskriterien (Volltext)
Es wird auf die in den Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO aufgeführten Ausschlussgründe verwiesen. Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit dem Angebot Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, wird der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob er deren Nachforderung im Rahmen der § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV verlangt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen.
Lose
9 LoteGegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
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