Digitalisiertes Metallultraschallschweißsystem
Technische Universität Ilmenau, Dezernat Finanzen, Zentrale Vergabestelle · Ilmenau, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Technische Universität Ilmenau beschafft ein digitalisiertes Metallultraschallschweißsystem für Forschungszwecke. Das System soll flexible Prozessführung mit weg- und zeitgesteuerten Betriebsmodi ermöglichen und verschiedene Sensordatenströme kombinieren können, um komplexe Geometrien und neuartige Werkstoffe zu verarbeiten. Die Ausschreibung läuft im offenen Verfahren mit Bewerbungsfrist bis 29. September 2026 und wird durch EU-Mittel gefördert.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Das Kernelement der geplanten Anschaffung umfasst ein digitalisiertes Metallultraschallschweißsystem, um den aktuellen Anforderungen an die Verbindungstechnik bei komplexen Geometrien und der Verarbeitung neuartiger Werkstoffe gerecht zu werden. Mit den flexibel einstellbaren Betriebsarten, wie einer weggesteuerten Prozessführung für empfindliche Oberflächen oder einer zeitgesteuerten Prozessführung zur Analyse der verschiedenen Phasen der Verbindungsbildung, können unterschiedlichste Forschungs- und Anwendungsfälle abgedeckt werden. Die geplante Maschine ermöglicht darüber hinaus den Einsatz und die Kombination der Datenströme verschiedener interner und externer Sensoren, wodurch die Flexibilität bei der Untersuchung und Optimierung von Verbindungsprozessen deutlich erhöht wird.
Qualifikation
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. alle, außer Formblatt 633
Lose
1 LosDas Kernelement der geplanten Anschaffung umfasst ein digitalisiertes Metallultraschallschweißsystem, um den aktuellen Anforderungen an die Verbindungstechnik bei komplexen Geometrien und der Verarbeitung neuartiger Werkstoffe gerecht zu werden. Mit den flexibel einstellbaren Betriebsarten, wie einer weggesteuerten Prozessführung für empfindliche Oberflächen oder einer zeitgesteuerten Prozessführung zur Analyse der verschiedenen Phasen der Verbindungsbildung, können unterschiedlichste Forschungs- und Anwendungsfälle abgedeckt werden. Die geplante Maschine ermöglicht darüber hinaus den Einsatz und die Kombination der Datenströme verschiedener interner und externer Sensoren, wodurch die Flexibilität bei der Untersuchung und Optimierung von Verbindungsprozessen deutlich erhöht wird.