Dienstleistungskonzession für Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes
Stadt Freystadt · Freystadt, Deutschland · TED
- 24. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 12. Dez. 2025EinreichungsfristElektronische Einreichung
Bekanntmachung berichtigt
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Zusammenfassung
Die Stadt Freystadt vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in der Region Mittelfranken (NUTS DE236). Die Ausschreibung umfasst elf Lose mit insgesamt etwa 5.353 Adressen und wird nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durchgeführt. Der Netzbetreiber wird für einen Zeitraum von etwa sieben Jahren verpflichtet, wobei die Bewertung zu 85 Prozent auf der Wirtschaftlichkeitslücke, zu 10 Prozent auf der Realisierungszeit und zu 5 Prozent auf der technischen Umsetzungsqualität basiert.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
Qualifikation
alle gem. §§123, 124 GWB Es können vom Auftraggeber Unterlagen im Teilnahmewettbewerb sowie im Bieterwettbewerb nachgefordert werden
Lose
11 LoseGesamtlos: Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Gesamtlos beträgt 5353 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 2 (Stadt Freystadt) beträgt 1849 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 3 (Gemeinde Mühlhausen) beträgt 273 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 4 (Markt Postbauer-Heng gesamt) beträgt 350 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 5 (Ortsteil Buch und Dillberg im Markt Postbauer-Heng) beträgt 133 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 6 (Pavelsbach und an der Heide im Markt Postbauer-Heng) beträgt 215 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 7 (Kago-Allee 1 und Am Henger Kühanger im Markt Postbauer-Heng) beträgt 2 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 8 (Markt Pyrbaum) beträgt 925 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 9 (Gemeinde Sengenthal) beträgt 156 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 10 (Stadt Dietfurt) beträgt 1120 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 11 (Markt Lauterhofen) beträgt 680 Adressen.
Zuschlagskriterien
33 Kriterien- cost85%
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- quality10%
Realisierungszeit
- quality5%
Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Realisierungszeit
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)