Dienstleistungen zur Abwicklung bewilligter Förderanträge im Bereich der Hessischen Filmförderung
Hessen Film & Medien GmbH · Frankfurt, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Hessen Film & Medien GmbH beauftragt die Erbringung von Dienstleistungen zur Abwicklung bereits bewilligter Förderanträge im Rahmen der hessischen Filmförderung. Der Auftrag umfasst die komplette Projektprüfung, Vertragsabschluss und Erstellung des Schlussberichts für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem 01.01.2027. Es handelt sich um einen Serviceauftrag ohne festgelegten Auftragswert in der Bekanntmachung.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Hessen Film & Medien GmbH - Erbringung von Dienstleistungen bei der Abwicklung bewilligter Förderanträge im Bereich der Hessischen Filmförderung
Qualifikation
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB Nachforderung gemäß § 56 VgV.
Lose
1 LosDie Aufgabe der Hessen Film & Medien GmbH, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt (nachstehend: "HF&M") besteht insbesondere darin, die hessische Film- und Kinokultur mit der Zielsetzung, Vielfalt und Qualität in diesem Bereich zu steigern und zum Aufbau des Medienstandortes Hessen beizutragen, finanziell zu fördern. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die HF&M, die Abwicklung bewilligter Förderanträge auf der Grundlage der insoweit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ab dem 01.01.2027 für eine Grundlaufzeit von einem Jahr unter dreimaliger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr (insgesamt somit für eine Laufzeit von maximal vier Jahren) im Wege einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das Fördervolumen beträgt derzeit ca. 10.000.000 Euro im Jahr. Es ist beabsichtigt, unter der Rahmenvereinbarung jährlich ca. 350 Projekte zu beauftragen. Die Förderung erfolgt entweder als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen oder als Zuschuss. Förderzusagen mit einem Fördervolumen bis einschließlich EUR 10.000,00 sowie Förderungen im Rahmen der Hochschulabschlussförderung werden ohne gesonderte Prüfgebühr abgewickelt; im Durchschnitt entfallen ca. 180 Förderzusagen pro Jahr auf das Segment unter EUR 10.000,00 (ca. 8 % des Gesamtfördervolumens). Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme eines bestimmten Mindestvolumens; die ausgewiesenen Projektzahlen und Fördervolumina stellen ausschließlich Schätzmengen dar und entfalten keine Bindungswirkung. Das Leistungsspektrum des*der Dienstleister*in umfasst dabei unter anderem die Vorbereitung der Fördervertragsabschlüsse, die Verwendungsnachweisprüfung, das Erlös- und Rückführungsmanagement bei Darlehen (bedingt rückzahlbare Darlehen) sowie die Mittelverwaltung und sämtliche der mit dem Gesamtprozess einhergehenden Administrationsleistungen für entweder durch Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen geförderte Filmprojekte. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
Preis (40 %), bestehend aus zwei Unterkomponenten: Pauschale Modell 1 (Gewichtung 85 % des Preisanteils), Pauschale Modell 2 (Gewichtung 15 % des Preisanteils)
- quality30%
Erfahrungen des eingesetzten Projektteams
- quality15%
Güte und Qualität des Konzepts der Projektprüfung für die Vertragsschließung
- quality15%
Güte und Qualität des Konzepts der Projektprüfung im Rahmen der Erstellung des Schlussberichts