Cloudbasiertes Datenschutzmanagementsystem mit Einführung und Betreuung
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen schreibt für ihre Kunden eine cloudbasierte Software als Dienstleistung (SaaS) für das Datenschutzmanagement aus. Das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) soll Verarbeitungstätigkeiten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz unterstützen, dokumentieren und kontrollieren, einschließlich Risiko- und Folgenabschätzungen, Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, Betroffenenanfragen und Auditnachweisen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung für bedarfsgerechte Bereitstellung, Einführung und langfristige Betreuung in Hessen mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (nachfolgend: ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt Kassel und Fulda versorgt sie ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender*innen aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Erweiterung des Kundenkreises einhergeht. Um den Anfragen unserer Kunden nach einem Datenschutzmanagement System (DSMS) Rechnung zu tragen, muss ein entsprechender Partner beauftragt werden Die ekom21 schreibt aus diesem Grund für ihre Kunden ein DSMS aus. Es soll primär ein cloud basiertes Datenschutz Management System (SaaS) beschafft werden, das die gesamte Verarbeitungstätigkeit nach Art. 5 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) unterstützt, dokumentiert und kontrolliert. Ziel ist es, den Aufwand für Risiko und Impact Analysen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Betroffenen Anfragen, Auftrags und Vertriebsmanagement sowie Audit Nachweise zu reduzieren und gleichzeitig die Compliance Qualität zu erhöhen.
Qualifikation
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Lose
1 LosDas Vergabeverfahren zielt auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die bedarfsgerechte Bereitstellung, Einführung und langfristige Betreuung eines "Datenschutzmanagementsystems" sowie dazugehörige Dienstleistungen für Kunden der ekom21 zu ermöglichen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000.000,00 Mio. € (netto). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Bewertung der Anforderungsliste
- price30%
Wertungspreis