Bus- und Transferleistungen für die Landesfinanzschule Bayern
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · München, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Bayerische Landesamt für Steuern beauftragt die regelmäßige Beförderung von Auszubildenden der Landesfinanzschule Bayern zwischen deren Liegenschaften, angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten wie Hotels. Die Leistungen umfassen das Abholen, Transportieren und Zurückbringen von Personen zu festgelegten Zielorten und Zeiten. Angebotsfrist ist der 15. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Eigen- und Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.
Lose
1 LosTransfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
Zuschlagskriterien
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