Brückenersatzneubau eines Unterführungsbauwerks auf der BAB A3 bei BW 398b
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes (NL Nordbayern) schreibt den Ersatzneubau einer Brücke (Unterführungsbauwerk) auf der Bundesautobahn A3 bei BW 398b aus. Das Werk umfasst den Abriss des Bestands, umfangreiche Erdarbeiten (ca. 4.300 m³ Aushub), den Einbau einer Stahlspundwand, Verpressanker, Betonarbeiten (ca. 1.600 m³), Grundrohr, Straßenbau und Abdichtung. Das Projekt ist in einem Los ausgeschrieben und die Angebotsfrist endet am 10. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Brückenersatzneubau, BAB A3 BW 398b
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Lose
1 LosErsatzneubau eines Unterführungsbauwerks in eingespannter Stahlbeton-Rahmenbauweise als Schrägstilbauwerk: - Abbruch des Bestandsbauwerks - Erdbau (Aushub ca. 4.300 m³, Bauwerkshinterfüllung ca. 3.000 m³, Erdbau Böschungen ca. 690 m³) - Stahlspundwand einbauen und ziehen (ca. 2.100 m²) - Verpressanker einbauen (ca. 565 m) - Beton einschl. Schalung (ca. 1.600 m³, ca. 227 t Betonstahl) - Grundrohr einbauen (ca. 107 m) - Straßenbau (Schottertragschicht und Asphalt ca. 180 m²) - Abdichtung Belag (ca. 440 m² Bitumenbahn, Asphaltschutzschicht ca. 395 m²)
Zuschlagskriterien
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