Brückenersatzneubau eines Unterführungsbauwerks auf der BAB A3 bei BW 398b
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg, Germany · TED
Zeitplan
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes (NL Nordbayern) schreibt den Ersatzneubau einer Brücke (Unterführungsbauwerk) auf der Bundesautobahn A3 bei BW 398b aus. Das Werk umfasst den Abriss des Bestands, umfangreiche Erdarbeiten (ca. 4.300 m³ Aushub), den Einbau einer Stahlspundwand, Verpressanker, Betonarbeiten (ca. 1.600 m³), Grundrohr, Straßenbau und Abdichtung. Das Projekt ist in einem Los ausgeschrieben und die Angebotsfrist endet am 10. September 2026.
VergabeHero-Einschätzung
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt den Neubau einer Brücke auf der A3 bei BW 398b. Dabei sollen das alte Bauwerk abgerissen und ein neues Unterführungsbauwerk aus Stahlbeton errichtet werden, inklusive Erdarbeiten, Stahlspundwand, Verpressanker, Beton, Grundrohr, Straßenaufbau und Abdichtung. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit einem Los und die Bewerbungsfrist läuft bis zum 10. September 2026. Bieter müssen nachweisen, dass sie keine Ausschlussgründe nach dem GWB und anderen gesetzlichen Vorgaben haben.
Beschreibung
Brückenersatzneubau, BAB A3 BW 398b
Qualifikation
6 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes)
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Lose
1 LotErsatzneubau eines Unterführungsbauwerks in eingespannter Stahlbeton-Rahmenbauweise als Schrägstilbauwerk: - Abbruch des Bestandsbauwerks - Erdbau (Aushub ca. 4.300 m³, Bauwerkshinterfüllung ca. 3.000 m³, Erdbau Böschungen ca. 690 m³) - Stahlspundwand einbauen und ziehen (ca. 2.100 m²) - Verpressanker einbauen (ca. 565 m) - Beton einschl. Schalung (ca. 1.600 m³, ca. 227 t Betonstahl) - Grundrohr einbauen (ca. 107 m) - Straßenbau (Schottertragschicht und Asphalt ca. 180 m²) - Abdichtung Belag (ca. 440 m² Bitumenbahn, Asphaltschutzschicht ca. 395 m²)
Zuschlagskriterien
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