Biotoptypenkartierung auf 36 Stichprobenflächen in Nordrhein-Westfalen 2027
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen vergibt die Durchführung von Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen im Jahr 2027. Die Kartierungen sind Teil des landesweiten Biodiversitätsmonitorings und werden auf jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebieten durchgeführt, um statistisch repräsentative Daten für EU-, Bundes- und Landesberichte zu erheben. Die Ausschreibung umfasst 36 einzelne Lose, die jeweils eine Stichprobenfläche an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen abdecken, und wird als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis 2. Oktober 2026 durchgeführt.
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Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiolog*innen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. Die Kartierergebnisse der 191 landesweit zufällig verteilten, jeweils 100 Hektar großen Stichprobenflächen werden hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichte verwendet. Die 29 Referenzflächen dienen als Vergleichsflächen in Naturschutzvorranggebieten.
Qualifikation
§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Lose
36 LoseIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
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Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.