Bildungsmanagementsoftware für Seminare und Teilnehmendenverwaltung
Institut der Feuerwehr NRW · Münster, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Zusätzliche Informationen veröffentlicht
Im Rahmen einer Bewerberinformation wurden die Vergabeunterlagen geändert und durch neue Fassungen ersetzt. Betroffen sind folgende Unterlagen: 03-VgV-TNW - Informationsunterlage 04-VgV-TNW - Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb 05-VgV-TNW - Teilnahmeantrag Die neuen Fassungen lauten: 03-VgV-TNW - Informationsunterlage26-08-31 04-VgV-TNW - Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb2026-08-31 05-VgV-TNW - Teilnahmeantrag2026-08-31 Hintergrund ist die Ergänzung des Referenzkriteriums 3.1.2.4 durch die Formulierung "Eine Referenz ist wertbar, wenn die im Referenzprojekt eingesetzte Anwendung technisch geeignet ist, den geforderten Registrierungsprozess abzubilden. Die tatsächliche Abfrage sämtlicher oben genannter Datenfelder im Referenzprojekt ist nicht erforderlich. Es genügt, dass die Anwendung bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung über die erforderliche technische Grundlage verfügte, um diese Datenfelder durch angemessenes kundenspezifisches Customizing abzufragen und in der Anwendung zu verarbeiten."
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Zusammenfassung
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster beschafft eine neue Bildungsmanagementsoftware zur Planung, Organisation und Dokumentation von jährlich etwa 500 bis 850 Seminaren mit rund 17.000 bis 18.000 Teilnehmenden. Der Auftrag umfasst den Kauf einer Standardsoftware sowie die Erstellung, Anpassung, Integration und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems einschließlich Schnittstellen. Angebote müssen bis zum 14. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Leistungsort liegt in der Region Münsterland.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Beschaffung einer Softwarelösung Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die Landesfeuerwehrschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur effizienten Planung, Organisation und Dokumentation der jährlich rund 500 bis 850 Seminare mit etwa 17.000 bis 18.000 Teilnehmenden beabsichtigt das IdF NRW die Beschaffung einer neuen Bildungsmanagementsoftware, die insbesondere die Kursverwaltung, die Teilnehmendenorganisation sowie Auswertungs- und Berichtsfunktionen unterstützt.
Qualifikation
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, § 14 des Bundestariftreuegesetzes Entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 14.04.2022 zur Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russland-Erklärung"). § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB §§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB §§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB §§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 VgV. Konkret: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sofern zu einem Kriterium der Eignungsmatrix Angaben gänzlich oder teilweise fehlen, diese nachzufordern.
Lose
1 LosIm Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur (Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.