VergabeHero
Übersicht
  • Ausschreibungen
  • Auftraggeber
Mein Bereich
Benachrichtigungen
ImpressumDatenschutzAGB

Deine Ausschreibungen finden dich

Wir prüfen täglich jede neue Vergabe gegen dein Angebot.

Kostenlos registrierenAnmelden
Alle Tender

Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Sicherheitstechnik für neue Oberschule im Bildungscampus Görlitz

Stadtverwaltung Görlitz · 02826 Görlitz, Germany · service.bund.de

Veröffentlicht6. Aug. 2026
Auftragswert~€350kGeschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist—

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: servicebund

Zusammenfassung

Die Stadt Görlitz beauftragt die Lieferung und Installation von Sicherheitstechnik für die geplante neue Oberschule im Bildungscampus. Das Los 5002 umfasst Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollen und Videoüberwachung. Das Verfahren ist offen nach § 3 Nr. 1 VOB/A ausgeschrieben. Weitere Angaben zu Menge, Laufzeit und Wert liegen nicht vor.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Görlitz sucht Anbieter für Sicherheitstechnik an einer neuen Oberschule im Bildungscampus. Gesucht werden Systeme wie Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollen und Videoüberwachung, die später im Schulgebäude installiert werden. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach VOB/A, sodass alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben können. Da keine genauen Mengenangaben vorliegen, wird der Auftragswert geschätzt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadtverwaltung Görlitz)

Auf einen Blick

CPV
Installation (außer Software)BauinstallationsarbeitenÜberwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungenAusrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Land
Germany
Komplexität
medium

Auftraggeber

Stadtverwaltung Görlitz
02826 Görlitz, Germany
Adresse
02826 Görlitz · Germany
Website
Profil ansehenBekanntmachung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.