Zusammenfassung
Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) mit Sitz in Herford vergibt einen Auftrag für die Betriebsführung, Wartung und Entstörung ihrer Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Netz umfasst derzeit etwa 1.800 Kilometer und soll bis 2026 auf rund 4.200 Kilometer erweitert werden; der Auftragnehmer trägt Verantwortung für den sicheren Betrieb der Niederspannungsnetze, nicht jedoch für die Leuchtstellen selbst. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und wird nach Preis (50 Prozent) und Qualität (50 Prozent) bewertet.
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Die Westfalen Weser Netz GmbH, nachfolgend als „WWN“ bezeichnet – beabsichtigt, einen Auftrag über Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze in ihrem Versorgungsgebiet zu vergeben. Das Straßenbeleuchtungsnetz, die Verteilerschränke und die Schaltanlagen („Straßenbeleuchtungsnetz“) befinden sich im Eigentum der WWN (Auftraggeber). Der potenzielle Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist als geschaltetes Netz ausgeführt und besteht überwiegend aus Kabeln des Typs NYY 4 × 10 mm². Es ist Teil des Niederspannungsnetzes. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes verbleibt bei dem AG. Der AN ist für den Betrieb, die Wartung und die Entstörung eines Straßenbeleuchtungsnetzabschnitts verantwortlich, bis dieser vollständig in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung des AG überführt wurde. Der Betrieb und die Instandhaltung der Leuchtstellen sind nicht Gegenstand der Leistungen. Für Betrieb und Instandhaltung der Leuchtstellen ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer (Stadt oder Dritter) verantwortlich. Der Umfang des Straßenbeleuchtungsnetzes beträgt derzeit rund 1.800 km. Einerseits beabsichtigt der Auftraggeber, den Netzbestand durch den Erwerb weiterer Straßenbeleuchtungsnetze sukzessive zu erweitern. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Gesamtnetzlänge auf voraussichtlich rund 4.200 km vorgesehen. Andererseits wird das Straßenbeleuchtungsnetz schrittweise auf ein Kabelnetz von 10 mm² auf 150 mm² umgestellt. Vor diesem Hintergrund wird der Netzbestand kontinuierlich verändert, so dass auch der Umfang der vom Auftragnehmer zu betreibenden Netzanlagen einem fortlaufenden Wandel unterliegt.
Qualifikation
Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Der Gleichheitsgrundsatz wird von der Vergabestelle gewahrt.
Lose
1 LosDie Westfalen Weser Netz GmbH, nachfolgend als „WWN“ bezeichnet – beabsichtigt, einen Auftrag über Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze in ihrem Versorgungsgebiet zu vergeben. Das Straßenbeleuchtungsnetz, die Verteilerschränke und die Schaltanlagen („Straßenbeleuchtungsnetz“) befinden sich im Eigentum der WWN (Auftraggeber). Der potenzielle Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist als geschaltetes Netz ausgeführt und besteht überwiegend aus Kabeln des Typs NYY 4 × 10 mm². Es ist Teil des Niederspannungsnetzes. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes verbleibt bei dem AG. Der AN ist für den Betrieb, die Wartung und die Entstörung eines Straßenbeleuchtungsnetzabschnitts verantwortlich, bis dieser vollständig in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung des AG überführt wurde. Der Betrieb und die Instandhaltung der Leuchtstellen sind nicht Gegenstand der Leistungen. Für Betrieb und Instandhaltung der Leuchtstellen ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer (Stadt oder Dritter) verantwortlich. Der Umfang des Straßenbeleuchtungsnetzes beträgt derzeit rund 1.800 km. Einerseits beabsichtigt der Auftraggeber, den Netzbestand durch den Erwerb weiterer Straßenbeleuchtungsnetze sukzessive zu erweitern. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Gesamtnetzlänge auf voraussichtlich rund 4.200 km vorgesehen. Andererseits wird das Straßenbeleuchtungsnetz schrittweise auf ein Kabelnetz von 10 mm² auf 150 mm² umgestellt. Vor diesem Hintergrund wird der Netzbestand kontinuierlich verändert, so dass auch der Umfang der vom Auftragnehmer zu betreibenden Netzanlagen einem fortlaufenden Wandel unterliegt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
siehe Vergabeunterlagen
- quality50%
siehe Vergabeunterlagen