Betriebsärztliche Betreuung von Beschäftigten im Freistaat Bayern (Rahmenvereinbarung)
Staatliche Führungsakademie f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten · Landshut, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten nach § 3 ASiG. Die Leistung wird in neun Lose aufgeteilt, jeweils nach Regierungsbezirken, und hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit automatischer Verlängerung bis zu vier Jahren. Der geschätzte Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt rund 4,44 Millionen Euro. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Beteiligung des Hauptpersonalrats.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten nach § 3 ASiG aufgeteilt in 9 Lose (Regierungsbezirke). Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren Die Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Beteiligung des Hauptpersonalrats (Art. 75 Abs. 4 Nr. 7 BayPVG). Diesem wird das für den Zuschlag in Betracht kommende komplette Angebot inkl. dem „Profil der zum Einsatz kommenden Betriebsärztin/des zum Einsatz kommenden Betriebsarztes und deren/dessen Vertretung“ und den eingereichten Nachweisen vorgelegt. Die Rahmenvereinbarung beginnt für die Lose 1, 3-9 zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2026. Die Rahmenvereinbarung beginnt für das Los 2 zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2027.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
9 LoseMitarbeiterzahl gesamt: 454
Mitarbeiterzahl gesamt: 1050
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Zuschlagskriterien
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