Betrieb und Wartung der Gasfassung sowie der Verdichter‑ und Fackelanlage im TTB Vehlitz (2027‑2030)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Sachsen-Anhalt, dieses in Amtshilfe vertreten durch Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Land Sachsen‑Anhalt vergibt einen Dienstleistungsauftrag für den Betrieb und die Wartung der Gasfassung und der Verdichter‑ und Fackelanlage im TTB Vehlitz. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung einer neuen Verdichter‑ und Fackelanlage sowie den laufenden Betrieb des gesamten Entgasungssystems für die Jahre 2027 bis 2030. Es handelt sich um einen reinen Serviceauftrag ohne direkte Lieferungen von Materialien.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Mit dem Ziel, den TTB Vehlitz dauerhaft in einen geordneten Zustand zu überführen, wurden ein Oberflächenabdichtungssystem und eine Gasfassung errichtet, so dass das durch biologische Abbauprozesse entstehende Gas in einer Verdichter- und Fackelanlage behandelt werden kann. Derzeit ist eine Kompaktentgasungsanlage (Containerbauweise) vorhanden, deren vertragliche Bindung jedoch ausläuft. Aus diesem Grund wird mit dieser Vergabe eine neue Verdichter- und Fackelanlage ausgeschrieben, um für die künftigen Entgasungsbedingungen eine stabile und umweltverträgliche Entsorgung des anfallenden Gases zu gewährleisten. Ferner soll im Rahmen dieser Vergabe der Betrieb des gesamten Entgasungssystems im TTB Vehlitz vergeben werden.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen und in der geltenden Vergabeverordnung geregelten Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB; § 57 Abs. 1 VgV). Des Weiteren hat der Bieter nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG, § 98c AufenthG und § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) gegen ihn bestehen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG, § 98c AufenthG und § 14 BTTG erfolgt durch Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“. Bei Bietergemeinschaften wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft; gegen kein Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe bestehen. Für die Prüfung hat jedes Mitglied die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben. Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Nach Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bewerber haben daher die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 833/2014“ nach dem Formblatt „Eigenerklärung zum Sanktionen-Erlass der EU gegen Russland“ mit dem Angebot abzugeben. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nachforderungen können unter Berücksichtigung der Grenzen des § 56 VgV erfolgen, Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch.
Lose
1 LosMit dem Ziel, den TTB Vehlitz dauerhaft in einen geordneten Zustand zu überführen, wurden ein Oberflächenabdichtungssystem und eine Gasfassung errichtet, so dass das durch biologische Abbauprozesse entstehende Gas in einer Verdichter- und Fackelanlage behandelt werden kann. Derzeit ist eine Kompaktentgasungsanlage (Containerbauweise) vorhanden, deren vertragliche Bindung jedoch ausläuft. Aus diesem Grund wird mit dieser Vergabe eine neue Verdichter- und Fackelanlage ausgeschrieben, um für die künftigen Entgasungsbedingungen eine stabile und umweltverträgliche Entsorgung des anfallenden Gases zu gewährleisten. Ferner soll im Rahmen dieser Vergabe der Betrieb des gesamten Entgasungssystems im TTB Vehlitz vergeben werden.