Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldealarme
Landkreis Osterholz · Osterholz-Scharmbeck, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Zusammenfassung
Der Landkreis Osterholz vergibt gemeinsam mit dem Landkreis Cuxhaven und der Stadt Bremerhaven eine Konzession für den Aufbau, Betrieb und die technische Betreuung einer hochverfügbaren Alarmübertragungsanlage für Brandmeldealarme. Der Konzessionsnehmer soll im Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) die Anlage errichten, unterhalten und betreiben sowie Brandmeldeanlagen anschließen und zugelassenen Errichtern den Anschluss ihrer Technik ermöglichen. Die Leistung betrifft die Regionen Osterholz, Cuxhaven und Bremerhaven; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Die Landkreise Osterholz, Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven führen eine gemeinsame Konzessionsausschreibung für den Betrieb und die technische Betreuung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) durch. Ziel der Vergabe ist der Aufbau einer einheitlichen, modernen sowie hochverfügbaren und störungsresistenten Infrastruktur für den Alarmempfang über alle drei Gebietskörperschaften hinweg. Damit soll die Ausfallsicherheit der kommunalen Gefahrenabwehr nachhaltig und flächendeckend erhöht werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bereitstellung einer modernen, hochverfügbaren und störungsresistenten technischen Lösung für die Übertragung und Entgegennahme von Brandmeldealarmen. Die Konzessionsgeber planen die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen (Variante 1, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. (Variante 2 und 3, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) für die drei beteiligten Gebietskörperschaften.
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosDie Landkreise Osterholz, Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven führen eine gemeinsame Konzessionsausschreibung für den Betrieb und die technische Betreuung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) durch. Ziel der Vergabe ist der Aufbau einer einheitlichen, modernen sowie hochverfügbaren und störungsresistenten Infrastruktur für den Alarmempfang über alle drei Gebietskörperschaften hinweg. Damit soll die Ausfallsicherheit der kommunalen Gefahrenabwehr nachhaltig und flächendeckend erhöht werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bereitstellung einer modernen, hochverfügbaren und störungsresistenten technischen Lösung für die Übertragung und Entgegennahme von Brandmeldealarmen. Die Konzessionsgeber planen die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen (Variante 1, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. (Variante 2 und 3, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) für die drei beteiligten Gebietskörperschaften.
Zuschlagskriterien
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