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Zusammenfassung
Der Kreis Coesfeld sucht ein privates Entsorgungsunternehmen für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach dem Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG). Die gesetzliche Beseitigungspflicht soll ab dem 1. Januar 2027 im Wege der Beleihung auf den Auftragnehmer übertragen werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für die Region Kreis Coesfeld; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 8:00 Uhr.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG)
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gem. § 56 VgV nachzufordern.
Lose
1 LosDer Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2027 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer, nachfolgend auch Beliehener oder Be-seitigungspflichtiger genannt) zu übertragen, soweit 1. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, 2. der Betrieb die in den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Anforderungen an die jeweilige Art der Verarbeitung erfüllt und 3. gewährleistet ist, dass die übrigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1069/2009, der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, des TierNebG sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet werden. Tätigkeiten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, sind von der Übertragung der Beseitigungspflicht ausgenommen.
Zuschlagskriterien
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