Beratungsleistungen zur Umsetzung der DORA-Verordnung
Investitionsbank Schleswig-Holstein · Kiel, Deutschland · TED
- 24. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
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Zusammenfassung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht Beratungsdienstleistungen zur Umsetzung der EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) über digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Die Beratung umfasst zwei Leistungspakete: fachliche Projektleitung und Koordination der DORA-Implementierung sowie Linienunterstützung für das Informationssicherheitsmanagement. Das Projekt wird in Schleswig-Holstein durchgeführt und basiert auf einer durchgeführten GAP-Analyse zur Identifikation erforderlicher Maßnahmen.
Vergabeunterlagen
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (der Auftraggeber) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 Mitarbeitenden sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Beratungsleistungen bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Diese Verordnung trägt wesentlich dazu bei, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologe (IKT) zu stärken. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der DORA-Anforderungen in der IB.SH wird durch ein zentrales Projekt „Umsetzung DORA“ koordiniert und umgesetzt. In der IB.SH wurde eine DORA-GAP-Analyse durchgeführt, aus der die entsprechenden Maßnahmenpakete zur Umsetzung abgeleitet wurden (siehe Anhang 1). Die Aufzählung stellt den aktuellen Planungsstand des Projektes dar und wird regelmäßig überprüft. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es wird eine Beratungsunterstützung gesucht, die im Rahmen des Projektes die Implementierung der DORA in der 1st und 2nd Line mit Beratern begleitet und umsetzt.
Lose
2 LoseDie Beratungsleistungen teilen sich in folgende Themengebiete auf: a. Steuerung und Koordination • Fachliche Projektleitung (es gibt eine Doppelspitze mit einem methodischen Projektleiter der IB.SH); • Projektoffice (Administrative Unterstützung der Projektleitung); • Unterstützung bei der Klärung von Prämissen und Voraussetzungen für die erfolgreiche DORA-Umsetzung; • Unterstützung bei der Konkretisierung des Zielbildes und Maßnahmenplans zur Abstellung der erkannten Abweichungen zur DORA-Verordnung; • Unterstützung bei der Nachverfolgung und Koordination der bankweiten Umsetzung der DORA-Anforderungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Inhaltliche Unterstützung: • Unterstützung bei DORA-spezifischen Anfragen, insb. durch das Erarbeiten und Unterbreiten von praktikablen und an die IB.SH angepassten Umsetzungsvorschlägen • Unterstützung in Arbeitspaketen, z. B. Befüllung des Informationsregisters. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Qualitätssicherung: • Qualitätssicherung der DORA-Umsetzungen hinsichtlich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen; • Die Qualitätssicherung soll in einem geeigneten Verfahren bereits während des Projektverlaufs die Ergebnisse der DORA-Beratung und Umsetzung sichern. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Überprüfung von Verträgen auf DORA-Konformität: Durch den Auftragnehmer sind die vorhandenen Verträge zur Unterstützung von kritischen und wichtigen Funktionen im Wege einer GAP-Analyse auf die vollständige Erfüllung der DORA-Anforderungen hin zu überprüfen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beratungsleitung wird für die Dauer der Projektlaufzeit und für etwaige Nacharbeiten und Finalisierungen benötigt. Der kalkulierte Beratungsaufwand beträgt insgesamt 500 PT. Jahr 2025 250 PT; Jahr 2026 250 PT. Ein Anspruch auf Abruf und Abrechnung eines bestimmten Volumens seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Erbringung der Leistung erfolgt in Abstimmung mit dem Projekt „Umsetzung DORA“, voraussichtlich 60 % vor Ort und 40 % remote. Dies wird je nach Aufgabenpaket individuell abgesprochen.
Die Beratungsleistungen teilen sich in folgende Themengebiete auf: • Organisation und Dokumentation des Arbeitsvorrates der Abteilung Informationssicherheit. • Eigenverantwortliche Abarbeitung zuvor gemeinsam identifizierter und anschließend der unterstützenden Person zugewiesenen Aufgaben (u.a. Anwendung der ISMS-Instrumente). • Unterstützung der in der Linie arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Abstimmung mit dem Informationssicherheitsbeauftragten. • Bedienung der etablierten ISMS-Prozesse bei der IB:SH: o Anforderungsmanagement/Bedrohungsanalyse, Strukturanalyse inkl. Informationsverbund, Schutzbedarfsanalyse, Sollmaßnahmen, Sicherheitskonzepte/Umsetzung, Soll-Ist-Abgleich, Risikobewertung & -behandlung, Reporting. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beratungsleitung wird für die Dauer der Projektlaufzeit und für etwaige Nacharbeiten und Finalisierungen benötigt. Der kalkulierte Beratungsaufwand beträgt insgesamt 200 PT. Jahr 2025 100 PT; Jahr 2026 100 PT. Ein Anspruch auf Abruf und Abrechnung eines bestimmten Volumens seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Erbringung der Leistung erfolgt in Abstimmung mit der Linienfunktion ISMS, voraussichtlich 60 % vor Ort und 40 % remote.