Baustatische Prüfleistungen für Ersatzneubau und Energiezentrale des Bildungszentrums
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen · Münster, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beauftragt baustatische Prüfleistungen durch einen Prüfstatiker für den Ersatzneubau des Ausbildungszentrums und den Neubau einer Energiezentrale in Münster-Wolbeck. Die Leistungen werden stufenweise in zwei Leistungsstufen vergeben und umfassen Prüfungen für Gebäude und Fassaden. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 540 Tage; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Trägerschaft der Landwirtschaftskammer NRW befindet sich seit etwa 100 Jahren am Standort im Ortsteil Münster-Wolbeck, Münsterstr. 62-68. Schwerpunkt der Einrichtung ist die überbetriebliche Ausbildung im Gartenbau für ganz NRW. Jährlich werden etwa 4000 Fachkräfte aus- bzw. weitergebildet. Die Liegenschaft setzt sich aus mehreren Gebäudeteilen zusammen, welche zu verschiedenen seit Gründung errichtet und erweitert wurden. Die einzelnen Objekte aus verschiedenen Baujahren befinden sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Die derzeitige Ausbildungshalle befindet sich gemäß Bestandsanalyse in einem mangelhaften baukonstruktiven und bautechnischen Zustand, eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich darstellbar. Entsprechend wird (a) ein Ersatzneubau des Ausbildungszentrums mit autarker Energieversorgung (inkl. notwendigen Hausanschlüssen) sowie separaten Abstellhallen und den Außenanlagen geplant. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist (b) die Modernisierung der Energieversorgung (Wärme / Elektro) der Liegenschaft inkl. Neubau einer Energiezentrale (und Abbruch alte Heizzentrale) sowie (c) der Abbruch der alten Ausbildungshallen.
Qualifikation
Entrichtung von Steuern: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Konkurs: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. gemäß § 56 VgV. Kommt der Bieter/die Bietergemeinschaft dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, führt dies nach § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss.
Lose
1 LosGegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit den Prüfungsleistungen zur Baustatischen Prüfung (Prüfstatiker) für das Objekt (a) Ersatzneubau Ausbildungszentrum sowie (b) Neubau einer Energiezentrale. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsstufen 1 bis 2 (Leistungsstufe 1: Prüfungsleistungen Gebäude und Fassade gemäß SV-VO NRW §24 Abs. 2 Nr. 1/2/3/3a, Leistungsstufe 2: Prüfungsleistungen Gebäude und Fassade gemäß SV-VO NRW §24 Abs. 2 Nr. 7).
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality30%
Unterkriterien: Darstellung und Struktur der beabsichtigten Ablauforganisation und der Aufbauorganisation des Bieters für dieses Projekt : 15 % Qualifikation des Projektteams / Erfahrung und Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung: 15 %
- quality40%
Herangehensweise und Abwicklung des Projektes in Abstimmung mit der Bauherrin sowie weiteren relevanten Projektbeteiligten: 40 %
- price30%
Preisermittlung Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt anhand der vom Bieter genannten Honorarparameter, Pauschalbeträge für besondere und optionale Leistungen und Stundensätze. Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar für die ausgeschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung aller abgefragten besonderen und optionalen Leistungen sowie Stundensätze und sonstige Leistungen (gem. B2 Honorarangebot). Diese Gesamtsumme (brutto) ist in den Honorarformblättern blau markiert. Das preisgünstigste Angebot auf Basis der in der Honorarzusammenfassung (Anlage B2) genannten Kosten (brutto) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit dem doppelten Angebotsvergleichspreis erhält 0 Punkte. Für einen Abstand von xx % zum günstigsten Angebot (innerhalb der Spanne 100 %) erhält der Bieter xx % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl (Bsp.: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. insgesamt 9 Punkte). Sie werden jeweils linear interpoliert. Die Punktzahl wird auf 2 Zahlen hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.