Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Ruhrbrücke
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes (NL Rheinland) beauftragt die externe Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Ruhrbrücke. Der Auftrag umfasst alle vertraglichen Leistungen, Fach- und Teillose und erstreckt sich über einen geplanten Zeitraum von etwa 60 Monaten (1800 Tage). Es handelt sich um reine Dienstleistungsbeschaffung ohne angegebenen Auftragswert. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, Fach- und Teillose. Er zeichnet verantwortlich für deren vertragsgemäße und ordnungsgemäße Erfüllung. Im Bereich der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke umfasst die örtliche Bauüberwachung insbesondere das Überwachen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen und den bauvertraglichen Vorgaben. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Termine und Fristen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften sowie sämtliche umweltfachlichen Vorgaben und Auflagen strikt einzuhalten. Die Leistungserbringung erfolgt vollumfänglich gemäß Teil 2 ("Richtlinien für das Abwickeln der Verträge") des HVA B-StB sowie nach den aktuellen Regelungen und Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (z. B. M-BÜ-ING).
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung der Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosGegenstand dieser Ingenieurleistungen sind die Bauoberleitung sowie die Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Ruhrbrücke, deren Ausführungszeitraum voraussichtlich rund 60 Monate umfasst. Der Auftragnehmer übernimmt diese Leistungen für alle vorgesehenen Fach- und Teillose gemäß den zugrundeliegenden Bauverträgen und sorgt für deren vertragsgemäße Erfüllung. Die örtliche Bauüberwachung bei den Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken beinhaltet dabei die lückenlose Überwachung der Objektausführung. Hierbei ist die Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag samt aller Termine und Fristen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben und Auflagen sicherzustellen. Die Leistungserbringung erfolgt strikt gemäß Teil 2 "Richtlinien für das Abwickeln der Verträge" des HVA B-StB (Stand 03/23) sowie nach den einschlägigen, vom Bundesministerium herausgegebenen Regelungen, Rundschreiben und Richtlinien (wie z. B. dem M-BÜ-ING).
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality25%
Berufserfahrung (in Jahren) der benannten Führungskraft im Bereich der Bauoberleitung (Neu- und/oder Ausbau/Grundhafte Sanierung) im Zuge von Bundesfernstraßen oder vergleichbar 0 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung 1 Punkt: mehr als 5 Jahre bis 7 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung 2 Punkte: mehr als 7 Jahre bis 9 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung 3 Punkte: mehr als 9 Jahre bis 11 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung 4 Punkte: mehr als 11 Jahre bis 13 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung 5 Punkte: mehr als 13 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung
- quality45%
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen/Referenzen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Gewertet werden pro Fachkraft jeweils 2 vergleichbare Referenzprojekte (maximal 4 Referenzprojekte) innerhalb der vergangenen 10 Jahre im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (Neu- und/oder Ausbau/Grundhafte Sanierung) im Zuge von Bundesfernstraßen oder vergleichbar mit den unten aufgeführten Anforderungen. 0 Punkte: Referenz ohne Mehrfeldtragwerk 1 Punkt: Mehrfeldtragwerk mit Stahlverbundbauweise 2 Punkte: Mehrfeldtragwerk mit Stahlverbundbauweise, Stützweite mind. 175 m 3 Punkte: Mehrfeldtragwerk mit Stahlverbundbauweise, Stützweite mind. 250 m inkl. aller zur Herstellung verwendeten Bauweisen: Vorschub, Einschwimmen der Hauptträger und Einheben der Hauptträger 4 Punkte: Mehrfeldtragwerk mit Stahlverbundbauweise, Stützweite mind. 250 m inkl. aller zur Herstellung verwendeten Bauweisen: Vorschub, Einschwimmen der Hauptträger und Einheben der Hauptträger sowie einer Lärmschutzwand 5 Punkte: Mehrfeldtragwerk mit Stahlverbundbauweise, Stützweite mind. 300 m inkl. aller zur Herstellung verwendeten Bauweisen: Vorschub, Einschwimmen der Hauptträger und Einheben der Hauptträger sowie einer Lärmschutzwand Für jedes Referenzprojekt (max. 4 Referenzprojekte) werden jeweils max. 5 Punkte vergeben. Aus den vergebenen Punkten wird der arithmetische Mittelwert berechnet und kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet.
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