Bauoberleitung und Bauüberwachung für Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf, Germany · TED
Zeitplan
- 11. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Bauoberleitung und Bauüberwachung für zwei Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke: die Kragarmertüchtigung und die Erhöhung der Geländer. Das Los umfasst die Überwachung der Fertigung und Montage von Stahlbauteilen sowie die Kontrolle der Bauausführung. Die Angebotsfrist endet am 7. September 2026. Der Auftrag ist als Dienstleistung im Bereich Bauüberwachung ausgeschrieben.
VergabeHero-Einschätzung
Die Stadt Düsseldorf sucht ein Unternehmen, das die Bauoberleitung und Bauüberwachung für die Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke übernimmt. Dabei sollen die Kragarm‑Träger der Strombrücke mit neuen Stahlplatten verstärkt und die Geländer auf 1,30 m Höhe erhöht werden. Der Auftrag umfasst die Kontrolle der Fertigung und Montage der Stahlbauteile sowie die allgemeine Bauüberwachung. Die Ausschreibung ist offen und richtet sich an Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben des GWB erfüllen.
Beschreibung
Bauoberleitung / Bauüberwachung Sicherungsmaßnahme Theodor-Heuss-Brücke
Qualifikation
7 Punkte- Erfüllung von §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Erfüllung von §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- Erfüllung von §123 Abs. 1 Nr. 6 GWB
- Erfüllung von §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- Erfüllung von §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- Erfüllung von §124 Abs. 2 GWB
- Erfüllung von §123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Lose
1 LotBauoberleitung und Bauüberwachung der Baulose 1 "Kragarmertüchtigung" und 2 "Geländererhöhung" an der Theodor-Heuss-Brücke. Die Stahlbetonrippenplatten auf den Kragarmen der Strombrücke sind durch orthotrope Stahlplatten zu ersetzen. Auf den Vorlandbrücken sind die vorhandenen Geländer auf 1,30 m zu erhöhen. Neben der örtlichen Bauoberleitungs- / Bauüberwachungsaufgabe ist die Überwachung der Werks- und Fertigungsmontage für den Stahlbau zu erbringen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Qualität "Konzept interne Organisation Projektteam", "Konzept Vorgehen und Methiden", "Profile der vorgesehenen Projekt und Teilprojektleitungen"
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Preis