Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck · Kirchheim unter Teck, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck vergibt Dienstleistungen für die Bauherrenaufgaben bei der Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Die Leistungen umfassen die Koordination von Erschließung und Tiefbau, Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, Durchführung von Anliegerveranstaltungen, Budgetüberwachung und Kostenabrechnung. Die Bewertung erfolgt zu 70 Prozent nach Preis und zu 30 Prozent nach Referenzen des Projektleiters; Bewerbungsfrist ist der 14. September 2026.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.
Qualifikation
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt. • Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG • Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. • Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll sowie Nachweis, dass dem Bieter die angegebenen Kapazitäten des anderen Unternehmens Im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV oder Nachweise zu den Eigenerklärungen nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bieter/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Lose
1 LosGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Persönliche Referenzen des Projektleiters
- price70%
Das günstigste Honorarangebot erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorarangebote erhalten beim Zuschlagskriterium Honorar eine Punktzahl, die entsprechend des prozentualen Abstands zur niedrigsten Gesamtsumme reduziert wird. Die ermittelte Punktezahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.