Bauend- und Baufeinreinigung für Ersatzneubau Bauteil C im Klinikum Sömmerda
KMG Klinikum Thüringen Brandenburg GmbH · Bad Wilsnack, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die KMG Klinikum Thüringen-Brandenburg GmbH beauftragt die End- und Feinreinigung des Ersatzneubaus „Bauteil C“ am Standort Sömmerda. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 3.494 m² und die Reinigungsarbeiten sollen innerhalb von 135 Tagen abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine reine Reinigungsleistung ohne Bauarbeiten.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
SMD_BTC: Bauend- und Baufeinreinigung
Qualifikation
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, sofern fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei schweren Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, erheblichen oder fortdauernden Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nach § 21 AEntG oder § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG oder vergleichbaren Sachverhalten. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern diese bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags eine wesentliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung gezeigt haben, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu vergleichbaren Rechtsfolgen geführt hat. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind nachzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung (Formblatt 124) zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Personenschaden: 3.000.000 Euro, Sachschaden: 3.000.000 Euro)
Lose
1 LosDie KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH errichtet am Standort Sömmerda den Ersatzneubau „Bauteil C“ für das dortige Klinikum. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Bauend-/Bauschlussreinigung sowie der Baufein-/Erstreinigung vor der Inbetriebnahme und Übergabe an den Nutzer. Der Ersatzneubau umfasst ein Untergeschoss, Erdgeschoss, drei Obergeschosse mit Krankenhaus- und Verwaltungsnutzung sowie ein Technikgeschoss. Die zu reinigende Gesamtgrundfläche beträgt ca. 3.494 m². Hinzu kommen Glasflächen, Fassadenverglasungen, Türen, Wandfliesen, Treppenanlagen, Technikbereiche, Dachflächen und Außenanlagen. Die Reinigungsleistungen umfassen insbesondere: Bauend-/Bauschlussreinigung und Baufein-/Erstreinigung sämtlicher Raum- und Funktionsbereiche, Reinigung von Büro-, Verwaltungs-, Aufenthalts-, Sanitär-, Technik-, Lager- und Krankenhausfunktionsräumen, Reinigung von Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen und Eingangsbereichen, Reinigung von PVC-, Fliesen-, Betonwerkstein- und Epoxidharzböden, Reinigung von Wandfliesen und Wandschutzbekleidungen, Reinigung von Innen- und Außenverglasungen einschließlich Fassaden-, Fenster-, Tür- und Oberlichtverglasungen, Reinigung von Aluminium-, Glas- und Holzwerkstofftüren, Reinigung von Dachflächen einschließlich Attiken, Abläufen und technischen Einbauten, Reinigung angrenzender Außenanlagen, Aufnahme und Entsorgung von Schutzabdeckungen sowie Entsorgung der im Zuge der Reinigung anfallenden Verschmutzungen. Das Gebäude beinhaltet Bereiche mit erhöhten Anforderungen an Sauberkeit und Staubfreiheit, insbesondere Krankenhaus- und Pflegebereiche, Intensivstationsbereiche, Verwaltungsräume, Cafeteria sowie technische Funktionsräume. Die Reinigung hat materialgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben und der einschlägigen technischen Regelwerke zu erfolgen. Die Leistungen sind abschnittsweise in zwei Bauphasen auszuführen. Eine zeitliche Unterbrechung zwischen den Bauphasen ist einzukalkulieren.