Bau- und Projektcontrolling für das Holstein-Stadion
Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG · Kiel, Deutschland · TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Die KSSG beauftragt ein Bau- und Projektcontrolling für den Umbau des Holstein-Stadions in Kiel. Das Projekt umfasst die Überwachung der Bauausführung, Kostenkontrolle und Erstellung von Konzepten für Personal, Kommunikation und Qualität. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer offenen Verfahren mit Frist zum 18. September 2026. Der geschätzte Auftragswert liegt im niedrigen einstelligen Millionenbereich.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.
Qualifikation
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Lose
1 LosDie Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
Preis
- quality25%
Konzept zur Leistungserbringung (Durchführungskonzept) - Qualität des Konzeptes Der Bieter erstellt ein Konzept zur Leistungserbrin-gung. Bewertet wird die Qualität der Vorschläge des Bieters zur Herangehensweise und Bewältigung der Aufgabenstellungen, insbesondere: • Qualität und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vorgehensweise zur Erbringung der Bau- und Vertragscontrollingleistungen sowie deren Aus-richtung auf die besonderen Anforderungen des Stadionumbaus • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der Projektkosten, einschließlich des Umgangs mit Nachträgen und Kostenabweichungen • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der terminlichen Projektziele, insbesondere im Um-gang mit Bauverzögerungen und kritischen Meilensteinen. • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertrags- und anforderungsgerechten Qualität der durch den Totalunternehmer erbrachten Leistungen • Nachvollziehbarkeit und Eignung des Konzepts zur Berücksichtigung und Einhaltung fördermittel-rechtlicher Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein • Plausibilität und Angemessenheit der vorgesehenen personellen Präsenz auf der Baustelle und bei Projektterminen zur wirksamen Sicherstellung von Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfüllung (eine verstärkte Präsenz des Projektsteuerungsteams ist im besonderen Interesse des Auftraggebers)
- quality25%
Personalkonzept Es wird auf das konkrete, für die Leistung vorgesehene Personal und dabei auf den Projektverantwortlichen und, soweit vorhanden, weiteres Personal usw. abgestellt. Bewertet werden insbesondere: • Qualifikation, Verantwortungsumfang und zentrale Rolle der vorgesehenen Projektverantwortlichen bei der Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfül-lung • Nachvollziehbarkeit der organisatorischen Struktur sowie der vorgesehenen Prozesse und Entscheidungswege innerhalb des Projektteam • Plausibilität des vorgesehenen Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationen, Kompetenzen und Aufgabenbereiche • Eignung der vorgesehenen Organisation zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, verlässlichen und fachlich hochwertigen Projektbegleitung über die gesamte Projektlaufzeit • Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vertre-tungsregelungen zur Sicherstellung einer jederzeit ordnungsgemäßen Leistungserbringung • Angemessenheit der vorgesehenen Präsenz der Projektverantwortlichen auf der Baustelle sowie bei projektbezogenen Besprechungen und Termi-nen • Eignung der Organisation zur wirksamen Steue-rung des Projekts mit möglichst schlanken Strukturen und kurzen Entscheidungswegen • Grad, in dem die wesentlichen Leistungen durch erfahrene, entscheidungsstarke und fachlich qualifizierte Schlüsselpersonen erbracht werden. Positiv bewertet werden insbesondere schlanke Organisationsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten, eine hohe Kontinuität der eingesetzten Schlüsselpersonen sowie die Abbildung der wesentlichen Leistungen durch wenige, dafür besonders qualifizierte und erfahrene Personen.
- quality20%
Kommunikationskonzept Bewertet wird die Überzeugungskraft und die Darstel-lung der Kommunikation mit dem Auftraggeber, dessen Berater, den beteiligten Behörden und dem Generalunternehme, insbesondere: • Eignung der vorgesehenen Kommunikations- und Berichtswege zur kontinuierlichen Information des Auftraggebers • Eignung der Maßnahmen zur frühzeitigen Identifikation, Aufbereitung und Kommunikation von Risiken, Abweichungen, Entscheidungsbedarfen und kritischen Entwicklungen • Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelkommunikation, Berichtsformate, Besprechungsstruktu-ren und Dokumentationsprozesse • Eignung des Kommunikationsansatzes zur Sicherstellung eines transparenten, lösungsorientierten und effizienten Austauschs mit dem Totalunternehmer • Eignung des Kommunikationskonzepts zur Unterstützung der besonderen Anforderungen des Stadionumbaus, insbesondere hinsichtlich der hohen Terminrelevanz und der Sicherstellung eines störungsfreien Projektfortschritts Positiv bewertet werden insbesondere kurze Kommunikationswege, klare Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten, eine adressatengerechte und entscheidungsorientierte Berichterstattung sowie ein proaktiver und lösungsorientierter Informationsaustausch mit Auftraggeber, Generalunternehmer und weiteren Projektbeteiligten