Bau einer Dreifachsporthalle mit Lehrschwimmbecken, Zentralmensa und Bibliothek
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg · Westerburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg schreibt die Errichtung einer Dreifachsporthalle inklusive Lehrschwimmbecken, Zentralmensa und Bibliothek aus. Das Projekt umfasst umfangreiche Elektroinstallationen, Photovoltaikanlage, Beleuchtung, Blitzschutz, Brandmelde- und Ladesysteme. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 14.09.2026. Der Auftrag wird in einem Los für Elektroarbeiten vergeben.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Das Gebäude wird mit folgenden Anlagen augestattet: 1) Photovoltaikanlage, auf Flachdach mit Kiesbedeckung, ca. 183 kWp 2) Sicherheitslichtgerät, zentral, 5,5kW / 100Ah, ca. 280 Leuchten 3) NSHV, HUV und Unterverteilungen 4) Kabel (Schwachstrom) a) Kupferleitungen ca. 27.100m b) Datenleitungen ca. 9.600m c) Glasfaserleitungen ca. 1.900m 5) Kabel (Starkstrom) a) Querschnitte 4x185m² - 5x10m² ca. 1.500m b) Querschnitte 5x6m² - 3x1,5m² ca. 58.000m 6) KNX-Steuerung, Beleuchtung und Sonnenschutz, ca. 130 Teilnehmer 7) Beleuchtung, Innen- sowie Außenbeleuchtung, Allgemein, Spothallen und Schwimmbadbeleuchtung a) Anzahl der Beleuchtungskörper Außen ca. 25 Stk b) Anzahl der Beleuchtungskörper Innen ca. 790 Stk c) Anzahl der Beleuchtungskörper Sporthalle sowie Schwimmbad ca. 145 Stk 8) Blitzschutzanlage, Anschluss an vorhandene Erdungsanlage a) HVI-Leitung ca. 640m b) ALU- Fangleitung ca. 700m c) Fangstangen ca. 45 Stk 9) Brandmeldeanlage, Kategorie 1, mit Aufschaltung a) Rauchmelder ca. 340 Stk b) Rauchansaugsysteme ca. 4Stk 10) Ladesäulen a) Standsäule mit 2x11kW Ladepunkten inkl. Energiemanagement 1 Stk 11) Wartungsvertrag, 5 Jahre
Qualifikation
Neben "rein nationale Ausschlüssgründe" gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB sowie § 6a VOB/A (EU). § 16a EU Nachforderung von Unterlagen (1) 1Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Lose
1 LosDas Gebäude wird mit folgenden Anlagen augestattet: 1) Photovoltaikanlage, auf Flachdach mit Kiesbedeckung, ca. 183 kWp 2) Sicherheitslichtgerät, zentral, 5,5kW / 100Ah, ca. 280 Leuchten 3) NSHV, HUV und Unterverteilungen 4) Kabel (Schwachstrom) a) Kupferleitungen ca. 27.100m b) Datenleitungen ca. 9.600m c) Glasfaserleitungen ca. 1.900m 5) Kabel (Starkstrom) a) Querschnitte 4x185m² - 5x10m² ca. 1.500m b) Querschnitte 5x6m² - 3x1,5m² ca. 58.000m 6) KNX-Steuerung, Beleuchtung und Sonnenschutz, ca. 130 Teilnehmer 7) Beleuchtung, Innen- sowie Außenbeleuchtung, Allgemein, Spothallen und Schwimmbadbeleuchtung a) Anzahl der Beleuchtungskörper Außen ca. 25 Stk b) Anzahl der Beleuchtungskörper Innen ca. 790 Stk c) Anzahl der Beleuchtungskörper Sporthalle sowie Schwimmbad ca. 145 Stk 8) Blitzschutzanlage, Anschluss an vorhandene Erdungsanlage a) HVI-Leitung ca. 640m b) ALU- Fangleitung ca. 700m c) Fangstangen ca. 45 Stk 9) Brandmeldeanlage, Kategorie 1, mit Aufschaltung a) Rauchmelder ca. 340 Stk b) Rauchansaugsysteme ca. 4Stk 10) Ladesäulen a) Standsäule mit 2x11kW Ladepunkten inkl. Energiemanagement 1 Stk 11) Wartungsvertrag, 5 Jahre
Zuschlagskriterien
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