Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität mit Schutzwesten
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von bis zu 1.300 Schutzwesten für seine 939 Kontrollbeschäftigten. Die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt 939 Stück, davon werden im ersten Jahr 626 Westen abgerufen, das restliche Drittel im zweiten Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um je zwei Jahre. Abrufe erfolgen über Einzelaufträge.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Qualifikation
Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Lose
1 LosGegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Zuschlagskriterien
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Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien sind von den Bietern zu erfüllen. Erfüllt ein Bieter ein Kriterium nicht, wird er von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.