Architektenleistungen für Teilgeneralsanierung und Erweiterung Berufsschule Bad Tölz
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen · Bad Tölz, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen sucht einen Architekten für die Planung der Teilgeneralsanierung und Erweiterung der Nikolaus-Trischberger-Schule in Bad Tölz. Die Leistungen umfassen die vollständige Objektplanung (Leistungsphasen 1–9 nach HOAI 2021) für energetische Sanierung, Umstrukturierung des Bestands, zwei Neubauten mit 6 Klassenräumen und einen Werkraum sowie Pausenhallenerweiterung bei einem Bauvolumen von etwa 10,5 Millionen Euro. Die Planungsarbeiten laufen von Januar 2027 bis Dezember 2030, wobei die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt die bestehende Nikolaus-Trischberger-Schule teilweise zu sanieren und teilweise zu erweitern. Gegenstand des Auftrages sind die vollumfänglichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 der LPH 1-9. Umgesetzt werden die energetische Sanierung (Fassaden- und Dachflächen) und die teilweise Umstrukturierung des Gebäudebestands sowie zwei Ergänzungsneubauten mit insgesamt 6 Klassenräumen (EG, OG) und einem Ersatzwerkraum für Zimmererarbeiten (EG). Zusätzlich soll ein erdgeschossiger Anbau die bestehende Pausenhalle erweitern und die Integrierung eines Sekretariats ermöglichen. Der Bedarf an zusätzlichen Differenzierungsräumen für die Berufsvorbereitungsjahrgänge wird im Bestand realisiert. Auch die Sanitärbereiche (EG) im Bestand sind umzustrukturieren und an die heutigen Anforderungen anzupassen. Um die Vorgaben an die Raumlufthygiene zu gewährleisten, sind in den Klassenräumen Lüftungseinzelgeräte vorgesehen. Die Beheizung erfolgt über eine Nahwärmeleitung durch ein Landkreiseigenes Heizwerk mit Biomasseanteil. Angestrebt wird der energetische Standard EG 70. Der zu sanierende Gebäudebestand verfügt über eine Grundfläche (GR) von 2.846m2, einer Hüllfläche von ca. 10.060m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 24.850 m³ einschließlich Teilunterkellerung. Die Ergänzungsneubauten und die Pausenhallenerweiterung sind mit einer GR von insgesamt ca. 468,5m2 und einem BRI von ca. 3.470m³ veranschlagt. In den Anschlussbereichen an den Gebäudebestand ist außerdem ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes von insgesamt ca. 1.100m3 zu berücksichtigen. Die Abbrucharbeiten sind ggf. im Rahmen von Vorabmaßnahmen (Sanierung Drainage) bereits 2027 umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die konventionelle Massivbauweise des Bestandsgebäudes auch in den Ergänzungsbauten fortsetzt. Außerdem wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung als Besondere Leistung honoriert. Für den Bauablauf ist zu beachten, dass sich das Baugrundstück mitten im Ort befindet und über eine beengte Zufahrtsstraße erschlossen ist. Im Hinblick auf die Sicherheit ist besonders zu beachten, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebes stattfinden werden. Auf Grund des geringen Umfanges der Leistungen für die Freianlagen werden die dazu erforderlichen Architektenleistungen mitbeauftragt. Die Leistungen beginnen im Januar 2027 und enden voraussichtlich im Dezember 2030. Das genannte Ende der Leistungen bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inklusive der Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen o.ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat wie z.B. eine nicht zeitnahe Freigabe von Fördermitteln. Nach aktueller Grobkostenschätzung hat das Bauvolumen einen Umfang von rd. 10,5 Mio. € (brutto).
Qualifikation
siehe Anlage 6 - Seite E3 ff. (A6 - Seite E3 ff.) a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (auch freier Mitarbeiter) ist abzugeben; g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnehmern unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) (AE9 - Seiten E16 und E17) Erklärung Bezug Russland; j) (AE10 - Seite E18) Erklärung Masernschutzgesetz; Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Lose
1 LosDer Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt die bestehende Nikolaus-Trischberger-Schule teilweise zu sanieren und teilweise zu erweitern. Gegenstand des Auftrages sind die vollumfänglichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 der LPH 1-9. Umgesetzt werden die energetische Sanierung (Fassaden- und Dachflächen) und die teilweise Umstrukturierung des Gebäudebestands sowie zwei Ergänzungsneubauten mit insgesamt 6 Klassenräumen (EG, OG) und einem Ersatzwerkraum für Zimmererarbeiten (EG). Zusätzlich soll ein erdgeschossiger Anbau die bestehende Pausenhalle erweitern und die Integrierung eines Sekretariats ermöglichen. Der Bedarf an zusätzlichen Differenzierungsräumen für die Berufsvorbereitungsjahrgänge wird im Bestand realisiert. Auch die Sanitärbereiche (EG) im Bestand sind umzustrukturieren und an die heutigen Anforderungen anzupassen. Um die Vorgaben an die Raumlufthygiene zu gewährleisten, sind in den Klassenräumen Lüftungseinzelgeräte vorgesehen. Die Beheizung erfolgt über eine Nahwärmeleitung durch ein Landkreiseigenes Heizwerk mit Biomasseanteil. Angestrebt wird der energetische Standard EG 70. Der zu sanierende Gebäudebestand verfügt über eine Grundfläche (GR) von 2.846m2, einer Hüllfläche von ca. 10.060m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 24.850 m³ einschließlich Teilunterkellerung. Die Ergänzungsneubauten und die Pausenhallenerweiterung sind mit einer GR von insgesamt ca. 468,5m2 und einem BRI von ca. 3.470m³ veranschlagt. In den Anschlussbereichen an den Gebäudebestand ist außerdem ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes von insgesamt ca. 1.100m3 zu berücksichtigen. Die Abbrucharbeiten sind ggf. im Rahmen von Vorabmaßnahmen (Sanierung Drainage) bereits 2027 umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die konventionelle Massivbauweise des Bestandsgebäudes auch in den Ergänzungsbauten fortsetzt. Außerdem wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung als Besondere Leistung honoriert. Für den Bauablauf ist zu beachten, dass sich das Baugrundstück mitten im Ort befindet und über eine beengte Zufahrtsstraße erschlossen ist. Im Hinblick auf die Sicherheit ist besonders zu beachten, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebes stattfinden werden. Auf Grund des geringen Umfanges der Leistungen für die Freianlagen werden die dazu erforderlichen Architektenleistungen mitbeauftragt. Die Leistungen beginnen im Januar 2027 und enden voraussichtlich im Dezember 2030. Das genannte Ende der Leistungen bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inklusive der Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen o.ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat wie z.B. eine nicht zeitnahe Freigabe von Fördermitteln. Nach aktueller Grobkostenschätzung hat das Bauvolumen einen Umfang von rd. 10,5 Mio. € (brutto).
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality35%
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen definierten Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
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