Arbeitnehmerüberlassung Triebfahrzeugführer Baden-Württemberg
Arverio Baden-Württemberg GmbH · Stuttgart, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Verlängerung der Frist zur Einreichung der Angebotsfrist (bis 28. August 2026) und Bindefrist (bis 18. September 2026)
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Zusammenfassung
Die Arverio Baden-Württemberg GmbH sucht einen Dienstleister zur Arbeitnehmerüberlassung von Triebfahrzeugführern für ihr Netz 35 in Baden-Württemberg. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und ist mit einem geschätzten Wert von 12 Millionen Euro dotiert. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Bewerbungsschluss ist der 28. August 2026.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvertrages zur Arbeitnehmerüberlassung. Auf der Grundlage dieses Vertrags erbringt der Auftragnehmer Arbeitnehmerüberlassungsleistungen für den Auftraggeber.
Qualifikation
Die Nachforderung richtet sich nach § 51 SektVO.
Lose
1 LosDie vorliegende Ausschreibung betrifft die Vergabe von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen zum Einsatz von Triebfahrzeugführern für das Netz 35 des Auftraggebers in Baden-Württemberg. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung und der Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird ggf. nach der Wertungsreihenfolge auf mehrere Angebote erteilt, bis die Anzahl von insgesamt ca. 115 Triebfahrzeugführern erreicht ist. Bei gleichem Angebotspreis entscheidet ggf. das Los. Im Angebotsschreiben ist der Vergütungssatz anzugeben, zu dem die Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsbeschreibung angeboten wird. Der Vergütungssatz ist als Stundenverrechnungssatz in Euro (netto) je Einsatzstunde anzugeben. Mit dieser Vergütung werden sämtliche Leistungen gemäß Rahmenvertrag und Leistungsbeschreibung abgegolten. Es gilt ein maximaler Vergütungssatz von 75 Euro (netto) je Einsatzstunde. Angebote, die den maximalen Vergütungssatz übersteigen, werden nicht zur Wertung zugelassen.