Annahme, Transport und Verwertung von Straßenkehricht aus Würzburg
Stadt Würzburg · Würzburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Würzburg beschafft die Annahme, Umladung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von jährlich etwa 1.900 Tonnen Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet. Die Übernahmestelle befindet sich in einem Kehrgutbecken des Auftraggebers in Heidingsfeld. Der feste Vertragszeitraum läuft vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Mai 2030; vorgesehen sind außerdem zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis zum 31. Mai 2032. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.064.000 Euro.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Zeitraum: 01.06.2027 bis 31.05.2030 (fester Vertragszeitraum), zzgl. zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den AG um jeweils ein Jahr vom 01.06.2030 bis 31.05.2031 und vom 01.06.2031 bis 31.05.2032 Inhalt: Annahme, Umladung und Transport sowie ordnungsgemäße Verwertung von ca. 1.900 Mg. (± 15 %) Straßenkehricht pro Jahr. Ein Kehrgutbecken in Heidingsfeld des AG fungiert als Übernahmestelle. Der AG legt besonderen Wert auf eine ordnungsgemäße Verwertung der Abfälle.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 Abs.2 VgV nachgefordert.
Lose
1 LosZeitraum: 01.06.2027 bis 31.05.2030 (fester Vertragszeitraum), zzgl. zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den AG um jeweils ein Jahr vom 01.06.2030 bis 31.05.2031 und vom 01.06.2031 bis 31.05.2032 Inhalt: Annahme, Umladung und Transport sowie ordnungsgemäße Verwertung von ca. 1.900 Mg. (± 15 %) Straßenkehricht pro Jahr. Ein Kehrgutbecken in Heidingsfeld des AG fungiert als Übernahmestelle. Der AG legt besonderen Wert auf eine ordnungsgemäße Verwertung der Abfälle.
Zuschlagskriterien
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