Ärztliche Besetzung von zwei Intensivtransportwagen im Essener Rettungsdienst
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Essen schreibt die ärztliche Besetzung von zwei Intensivtransportwagen (ITW) des Essener Rettungsdienstes aus. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt und soll in Essen über einen Zeitraum von 1.440 Tagen erbracht werden. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Ärztliche Besetzung der Intensivtransportwagen (ITW) des Essener Rettungsdienstes
Qualifikation
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Lose
2 LoseDie Stadt Essen beabsichtigt die Durchführung der ärztlichen Besetzung zweier Intensivtransportwagen (ITW) im Wege eines Offenen Verfahrens nach den Richtlinien der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beauftragen. Die Stadt Essen ist Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW. Die Durchführung von Intensivtransporten ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 RettG NRW. Ein Intensivtransport ist ein aus medizinischer Sicht notwendiger Transport eines Patienten von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere Versorgung der Patienten geeignete Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen. Der Auftragnehmer handelt für die Trägerin des Rettungsdienstes und erbringt keine eigene, im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber Patienten oder Krankenkassen. Das Rettungsmittel (hier Intensivtransportwagen; kurz: ITW) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung werden durch die Feuerwehr Essen, im Folgenden Aufgabenträgerin (AT), bereitgestellt und sind nicht Teil der vom AN geschuldeten Leistung.
Die Stadt Essen beabsichtigt die Durchführung der ärztlichen Besetzung zweier Intensivtransportwagen (ITW) im Wege eines Offenen Verfahrens nach den Richtlinien der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beauftragen. Die Stadt Essen ist Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW. Die Durchführung von Intensivtransporten ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 RettG NRW. Ein Intensivtransport ist ein aus medizinischer Sicht notwendiger Transport eines Patienten von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere Versorgung der Patienten geeignete Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen. Der Auftragnehmer handelt für die Trägerin des Rettungsdienstes und erbringt keine eigene, im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber Patienten oder Krankenkassen. Das Rettungsmittel (hier Intensivtransportwagen; kurz: ITW) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung werden durch die Feuerwehr Essen, im Folgenden Aufgabenträgerin (AT), bereitgestellt und sind nicht Teil der vom AN geschuldeten Leistung.