Abbrucharbeiten für das eingeschossige Gebäude der Kindertagesstätte Ralingen
Ortsgemeinde Ralingen c/o Verbandsgemeinde Trier-Land · Trier, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Ortsgemeinde Ralingen beauftragt die Abbrucharbeiten für ein eingeschossiges Gebäude mit Satteldach, das derzeit die Kindertagesstätte belegt. Das Gebäude befindet sich im Ortskern in der Petrusstraße und umfasst Tragwände aus Mauerwerk und Bims sowie Kunststofffenster. Die Arbeiten umfassen den kompletten Rückbau des Bestandsgebäudes, um Platz für den geplanten Um- und Anbau der KiTa zu schaffen. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Das für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück liegt im Ortskern der Ortsgemeinde Ralingen in der Petrusstraße und erstreckt sich über die Flur 11, Flurstücke 68/1, 77/1 und 72/6, Gemarkung Ralingen. Das Abbruchobjekt ist ein eingeschossiges Gebäude mit Satteldach mit Satteldachgauben in Massivbau.Tragende Außenwände, 36,5 er Mauerwerk, Tragende Innenwände 24er Bims, Hbl 2 bzw. Gipskartonwände nichttragend , Fenster aus Kunststoff. Dach in Holzkonstruktion und Dachverkleidung aus Tonziegel.
Qualifikation
§123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe (bei rechtskräftiger Verurteilung, auch von Leitungspersonen) 1 Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB) 2 Terrorismus / Terrorismusfinanzierung (§§129a, 129b, 89a, 89c StGB) 3 Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung (§261 StGB) 4 Menschenhandel (§232 StGB) 5 Bestechlichkeit/Bestechung (§§299, 299a, 299b, 108e StGB) 6 Betrug, Subventionsbetrug, Computerbetrug (§§263, 263a, 264 StGB) zum Nachteil der EU-Haushalte 7 Bestechung/Bestechlichkeit von Amtsträgern (§§331–334 StGB) 8 Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel (§§10a, 11 SchwarzArbG i.V.m. AufenthG) 9 Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§266a StGB) 10 Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Steuern/Beiträgen (§370 AO) 11 Verstoß gegen §21 SchwarzArbG / §19 MiLoG (Mindestlohn) → Selbstreinigung nach §125 GWB möglich (Schadenswiedergutmachung, Kooperation, technisch-organisatorische Maßnahmen). §124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe (öffentlicher Auftraggeber entscheidet nach Ermessen) Nr. Tatbestand 1 Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen 2 Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Liquidation, Vermögensverwaltung durch Insolvenzverwalter, eingestelltes Geschäftsbetrieb, vergleichbares Verfahren 3 Nachweislich schwere Verfehlung, die Integrität in Frage stellt 4 Vereinbarungen mit anderen Unternehmen zur Verhinderung/Einschränkung/Verfälschung des Wettbewerbs (Kartellabsprachen) 5 Interessenkonflikt, der nicht anders wirksam behoben werden kann 6 Vorbefassung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mit Wettbewerbsverzerrung, nicht anders behebbar 7 Erhebliche/fortdauernde Mängel bei Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags oder einer Konzession (Kündigung, Schadensersatz, vergleichbare Sanktionen) 8 Erhebliche Täuschung bei Auskünften zur Eignungsprüfung, Zurückhalten von Auskünften, keine Vorlage von Nachweisen 9 Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf Entscheidungsfindung des Auftraggebers 10 Russland-Sanktionen Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.
Lose
1 LosDas für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück liegt im Ortskern der Ortsgemeinde Ralingen in der Petrusstraße und erstreckt sich über die Flur 11, Flurstücke 68/1, 77/1 und 72/6, Gemarkung Ralingen. Das Abbruchobjekt ist ein eingeschossiges Gebäude mit Satteldach mit Satteldachgauben in Massivbau.Tragende Außenwände, 36,5 er Mauerwerk, Tragende Innenwände 24er Bims, Hbl 2 bzw. Gipskartonwände nichttragend , Fenster aus Kunststoff. Dach in Holzkonstruktion und Dachverkleidung aus Tonziegel.
Zuschlagskriterien
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